Die Infrastruktur-Sicherheitsverordnung schreibt vor, dass Leitplanken dynamische Aufpralltests, so genannte Crashtests, bestehen müssen, bevor sie installiert werden dürfen.

Der wichtigste kritische Punkt ist der Zwang an der Basis der Leitplanke, d.h. ihr Verbindungspunkt mit der Infrastruktur oder dem Boden, der die korrekte Auslösung der Verformung und/oder des programmierten Bruchs des Leitplankensysteme bestimmt.

ERDINSTALLATION (Böschung)

Ein häufiges Problem bei Leitplanken, die auf Böschungen montiert sind, ist der Unterschied zwischen den mechanischen Eigenschaften des Bodens am Aufstellungsort und an der Zertifizierungsstelle (Crashtest). Bei schmalen Böschungen wird die Situation noch dadurch verschärft, dass der Boden nicht ausreichend vorhanden ist, so dass die Leitplanke nicht richtig funktionieren kann. Wenn die Pfosten nicht fest im Boden verankert sind, neigen sie dazu, sich starr zu drehen, anstatt sich zu biegen und beim Aufprall von Straßenfahrzeugen eine plastische Verformung hervorzurufen.

Mögliche steife Neigung der Pfosten ohne plastische Durchbiegung und folglich keine Normentsprechung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Nichteinhaltung der zertifizierten Bedingungen an den Aufstellungsorten während des Crashtests und folglich die Unmöglichkeit, die Gesamtleistung der Leitplanke zu garantieren

Kein rechtlicher Schutz für die öffentliche Körperschaft und Straßenverwalter im Falle von Straßenunfällen, die auf nicht geeigneter Erdbeschaffenheit zurückzuführen ist.

Das Gelände entspricht aus folgenden Gründen nicht dem des Crashtests:

  • Vielfalt der Schichtung des Bodens;
  • Nicht-Homogenität der Bodenbeschaffenheit;
  • Einfluss der Umweltbedingungen (Erosion und Korrosion) auf die Zeitdauer.

STAHLBETONBANKETT

Im Allgemeinen werden Leitplanken an Zementbankett mit Hilfe von Flanschen, Ankerbolzen und chemischen Klebstoffen angebracht (in einigen Fällen werden die Pfosten direkt in den Betonrandstein eingelassen). Diese Art des Einbaus und die komplizierte und kostspielige Wartung, insbesondere nach einem Unfall, garantieren nicht immer einen zuverlässigen Betrieb und damit die Einhaltung der Zertifizierungsbedingungen aus verschiedenen möglichen Gründen:

Schwierigkeiten beim Einsetzen von chemischen Dübeln während der Ausführung der Arbeiten (Rechtwinkligkeit der Löcher, Beeinträchtigung der Bewehrungsstäbe, Notwendigkeit einer gründlichen Reinigung, Wahl des Dübeltyps und der Dübelqualität, Einhaltung der Aushärtungs- und Abbindezeiten usw.).

Anpassung und Einhaltung der Verlegeverfahren und -zeiten an die Witterungsverhältnisse (relative Luftfeuchtigkeit, Regen/Trockenheit);

Mögliche Überschneidung von Ankerbolzen mit Bewehrungsstäben;

Hohe und sich wiederholende Einbaukosten bei Instandsetzungsarbeiten nach Unfällen (Wiederherstellung des Bordsteins und Wiedereinsetzen von Flansch- und Ankerschrauben).